Wie werde ich Mitglied?

Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete
(Beamte, Angestellte und Arbeiter) werden,
der im aktiven Dienst ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen.

Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand unserer Verbindungsstelle.
Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten,
wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck,
den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 30,– pro Jahr.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Im Beitrag ist der kostenlose Bezug der Zeitschrift der IPA Deutsche Sektion („IPA aktuell“) enthalten.
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich von der Landesgruppe erhoben.
Auf unserer Internetseite findest Du alle aktuellen Ausgaben der IPA aktuell.

Jedes Mitglied erhält eine Membership Card und eine Auto-Vignette.
Diese sind ein Jahr gültig.